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   VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069   

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VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069 (https://dejure.org/2008,76233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069 (https://dejure.org/2008,76233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 14 ZB 07.3069 (https://dejure.org/2008,76233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung; Besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten; Verfahrensmängel; Darlegungsgebot; Beweisantrag; Denkmalschutz; Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers; Versagung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung darzulegen, müssen nämlich einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06

    Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Gegen die Annahme der Unzumutbarkeit der angeordneten Erhaltungsmaßnahmen spricht bereits der Umstand, dass es sich hierbei um bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals handelt, die - wie das Verwaltungsgericht zutreffend feststellt (Entscheidungsgründe S. 14 ff.) - auf jahrzehntelange Versäumnisse des Klägers bzw. seiner Rechtsvorgänger beim Bauunterhalt zurückzuführen und deshalb im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen sind (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 2 B 97.1119 Juris RdNr. 27; OVG NRW vom 22.8.2007 ZfBR 2007, 799/800; vgl. auch: Martin in Eberl/Martin/Greipl, a.a.O., RdNr. 33 zu Art. 4).

    Denn insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals beim Eigentümer (OVG RhPf vom 26.5.2004 BauR 2005, 535/536; zu den verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten des Denkmaleigentümers vgl.: BayVGH vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 Juris RdNr. 83; OVG NRW vom 22.8.2007 a.a.O. S. 801 f.).

  • VG Ansbach, 19.09.2007 - AN 9 K 07.00467
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn angesichts des Vortrags in der Klagebegründung vom 14. September 2007, die Beklagte habe keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen, obwohl ihr bekannt sei, "dass der Kläger, der dafür beweisbelastet ist, nur schwer die Kosten dafür aufbringen" könne (vgl. S. 6 des Schriftsatzes vom 14.9.2007 in dem Verfahren AN 9 K 07.02254), musste sich dem Verwaltungsgericht bei dem anwaltschaftlich vertretenen Kläger nicht die Notwendigkeit eines Hinweises auf die Darlegungs- und Beweislast vor allem in Bezug auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufdrängen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Solchen Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen muss das Gericht aber nicht nachgehen (BVerwG vom 2.7.1998 NVwZ 1999, 654/656; vgl. auch: Seibert in Sodan/Ziekow, a.a.O., RdNr. 33 zu § 98; Geiger in Eyermann, a.a.O., RdNr. 27 zu § 86).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03

    Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals beim Eigentümer (OVG RhPf vom 26.5.2004 BauR 2005, 535/536; zu den verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten des Denkmaleigentümers vgl.: BayVGH vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 Juris RdNr. 83; OVG NRW vom 22.8.2007 a.a.O. S. 801 f.).
  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.1119
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Gegen die Annahme der Unzumutbarkeit der angeordneten Erhaltungsmaßnahmen spricht bereits der Umstand, dass es sich hierbei um bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals handelt, die - wie das Verwaltungsgericht zutreffend feststellt (Entscheidungsgründe S. 14 ff.) - auf jahrzehntelange Versäumnisse des Klägers bzw. seiner Rechtsvorgänger beim Bauunterhalt zurückzuführen und deshalb im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen sind (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 2 B 97.1119 Juris RdNr. 27; OVG NRW vom 22.8.2007 ZfBR 2007, 799/800; vgl. auch: Martin in Eberl/Martin/Greipl, a.a.O., RdNr. 33 zu Art. 4).
  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 26 CS 04.375
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn der Erlass einer solchen Duldungsanordnung setzt - neben dem Fehlen einer vollstreckbaren Instandsetzungsanordnung - vor allem voraus, dass der Zustand des Baudenkmals Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Schutzmaßnahmen "erforderlich" macht, beispielsweise weil ohne unverzüglich ergriffene Sicherungsmaßnahmen die Gefahr weiterer erheblicher Verschlechterungen des Baudenkmals bestünde (so: BayVGH vom 2.4.2004 Az. 26 CS 04.375 in: Juris) oder weil dem Eigentümer eigene Erhaltungsmaßnahmen nicht zuzumuten sind.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
    Denn insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals beim Eigentümer (OVG RhPf vom 26.5.2004 BauR 2005, 535/536; zu den verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten des Denkmaleigentümers vgl.: BayVGH vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 Juris RdNr. 83; OVG NRW vom 22.8.2007 a.a.O. S. 801 f.).
  • VG Augsburg, 02.12.2015 - Au 4 K 14.1440

    Kostenerstattungspflicht des Denkmaleigentümers für von den Denkmalbehörden

    Im Übrigen liegt auch zu der vom Kläger angesprochenen "Eingriffsverwaltung" Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor, dass auch in diesem Fall (Anfechtung eines belastenden Bescheides) die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals bei dem Eigentümer liegt (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15 zu einer Instandsetzungsanordnung nach Art. 4 Abs. 2 DSchG).

    Gegen eine solche Übertragung spricht, dass es sich im Rahmen von Art. 4 Abs. 3 DSchG regelmäßig um bloße Notreparaturen - so auch hier - zur Erhaltung des Baudenkmals handelt, die in der Regel darauf zurückzuführen sein werden, dass der Denkmaleigentümer zuvor seinen Erhaltungspflichten nach Art. 4 Abs. 1 DSchG nicht nachgekommen ist und dass es sich um auf das notwendigste beschränkte Sicherungsmaßnahmen handelt, die gerade keine Weichenstellung im Hinblick auf eine künftige Sanierung bzw. Nutzung des Baudenkmals bedeuten (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).

    Auch insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Kläger als Denkmaleigentümer (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 23.11.2017 - 1 ZB 17.935

    Verpflichtung des Eigentümers eines Baudenkmals zu Erhaltungsmaßnahmen

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit Kosten des in der Vergangenheit unterlassenen Bauunterhalts nicht zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - BayVBl 2011, 303; B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 22.8.2007 - 10 A 3453/06 - ZfBR 2007, 799).

    Dies gilt auch für Belastungen, die auf das ungehinderte Fortwirken von Schadensursachen zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 a.a.O.; U.v. 3.8.2000 - 2 B 97.1119 - juris Rn. 27; HessVGH, U.v. 17.5.1990 - 4 TH 138/89 - juris Rn. 30).

  • VG Würzburg, 23.06.2022 - W 5 S 22.924

    Vorläufiger Rechtsschutz bezüglich der Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen bei

    Es handelt sich um auf das Notwendigste beschränkte Sicherungsmaßnahmen, die - wie bereits ausgeführt - keine Weichenstellung im Hinblick auf eine künftige Sanierung bzw. Nutzung des Baudenkmals bedeuten (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).

    Es hätte somit dem Antragsteller oblegen, durch Vorlage unproblematisch und kostengünstig zu erlangender, aussagekräftiger Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben bzgl. der angeordneten Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse - z.B. durch Vorlage von Steuerbescheiden - die Unzumutbarkeit dieser Maßnahmen nachzuweisen (so BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 1 CS 17.843

    Verpflichtung zur Erneuerung der Dacheindeckung einer denkmalgeschützten Kapelle

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit Kosten des in der Vergangenheit unterlassenen Bauunterhalts nicht zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - BayVBl 2011, 303; B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 22.8.2007 - 10 A 3453/06 - ZfBR 2007, 799).

    Dies gilt auch für Belastungen, die auf das ungehinderte Fortwirken von Schadensursachen zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 a.a.O.; U.v. 3.8.2000 - 2 B 97.1119 - juris Rn. 27; HessVGH, U.v. 17.5.1990 - 4 TH 138/89 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 1 CS 22.1517

    Verpflichtung zur Beibringung eines Fachgutachtens - Erhaltung eines Denkmals

    Das Verwaltungsgericht hat weiter zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit Kosten des in der Vergangenheit unterlassenen Bauunterhalts nicht zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 23.11.2027 - 1 ZB 17.935 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - BayVBl 2011, 303; B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 22.8.2007 - 10 A 3453/06 - ZfBR 2007, 799).

    Dies gilt auch für Belastungen, die auf das ungehinderte Fortwirken von Schadensursachen zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 a.a.O.; U.v. 3.8.2000 - 2 B 97.1119 - juris Rn. 27; HessVGH, U.v. 17.5.1990 - 4 TH 138/89 - juris Rn. 30).

  • VG München, 07.06.2022 - M 1 S 22.210

    Anordnung denkmalrechtlicher Erhaltungsmaßnahmen

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit sind Kosten des in der Vergangenheit unterlassenen Bauunterhalts nicht zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 23.11.2017 - 1 ZB 17.935 - juris Rn. 5-8; U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris; B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).
  • VG München, 21.03.2017 - M 1 K 16.5222

    Denkmalrechtliche Anordnungen zur Instandsetzung des Daches einer Kapelle

    Versäumnisse beim Bauunterhalt sind somit im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 18.3.2014 - M 1 K 13.5550 - juris Rn. 35).
  • VG München, 18.03.2014 - M 1 K 13.5550

    Denkmalschutzrechtliche Instandhaltungsanordnungen; Aufforderung zur Beibringung

    Jedoch sind nicht alle Erhaltungskosten in diese Berechnung einzubeziehen; außer Betracht bleiben Grundleistungen der Erhaltung, die vom Pflichtigen ohnehin auf eigene Rechnung zu erbringen sind (Eberl/Martin/Greipl, a.a.O., Rn. 32 zu Art. 4 DSchG), sowie bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals, die auf jahrelange Versäumnisse beim Bauunterhalt zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15; Eberl/Martin/Greipl, a.a.O., Rn. 33 zu Art. 4 DSchG).
  • VG München, 14.11.2017 - M 1 K 16.400

    Denkmalschutzrechtliche Instandhaltungsanordnungen

    Jedoch sind nicht alle Erhaltungskosten in diese Berechnung einzubeziehen; außer Betracht bleiben Grundleistungen der Erhaltung, die vom Pflichtigen ohnehin auf eigene Rechnung zu erbringen sind (Eberl/Martin/Greipl, a.a.O., Art. 4 DSchG Rn. 32), sowie bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals, die auf jahrelange Versäumnisse beim Bauunterhalt zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).
  • VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401

    Denkmalschutzrechtliche Aufforderung, ein Statikgutachten beizubringen, als

    Jedoch sind nicht alle Erhaltungskosten in diese Berechnung einzubeziehen; außer Betracht bleiben Grundleistungen der Erhaltung, die vom Pflichtigen ohnehin auf eigene Rechnung zu erbringen sind (Eberl/Martin/Greipl, a. a. O., Art. 4 DSchG Rn. 32), sowie bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals, die auf jahrelange Versäumnisse beim Bauunterhalt zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).
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